Stiftung zum Urwald zurück

Ein mit Mos überwachsener Stamm liegt im Wald
Erst wenn Wälder nicht aufgeforstet werden, können sie sich natürlich entwickeln.

In Österreich gibt es noch einige wirkliche Juwelen unter den Wäldern, Altbestände und Urwaldinseln mit hohem Naturschutzwert. Doch viele dieser Wälder sind klein und isoliert, und sie werden noch immer nicht gesetzlich geschützt. Dagegen dominiert die Fichtenmonokultur mit gleichaltrigen Bäumen im gleichen Abstand, wie die Zinnsoldaten oder ein Kukuruzfeld, noch dazu an Standorten, an denen die Fichte gar nicht heimisch ist. Die Folge ist, dass der Großteil der Wälder in Österreich den Klimawandel nicht überstehen wird.

Aber nicht nur das. Alte, ungenutzte Wälder sind ein Eldorado für die Insektenwelt und für Kleinlebewesen, aber auch Rückzugsgebiet für größere Wildtiere. Um die Artenvielfalt in Österreich zu bewahren und gegen die drohenden Gefahren durch den Klimawandel, die weitere Zersiedlung und den Kahlschlag zu wappnen, wäre es notwendig, sagen Expert:innen, etwa 30 % der Landfläche Österreichs außer Nutzung und unter Schutz zu stellen. Kleine, isolierte Inseln geschützter Altwälder reichen nicht aus, es muss Korridore und großflächigere Schutzgebiete geben.

Ein abgebrochener Baum mitten im Laubwald
In Urwäldern bieten umgefallene Bäume wertvolle ökologische Nischen.

Deshalb hat der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT) eine gemeinnützige Stiftung mit dem Namen Zum Urwald zurück gegründet. Diese hat in ihrer Stiftungserklärung unabänderlich verankert, dass alle Wälder in ihrem Besitz nicht nur unverkäuflich sind, sondern immerwährend außer Nutzung gestellt werden. Solange Österreich ein Rechtsstaat ist, sind damit diese Wälder vor dem Zugriff der Menschen sicher und können sich unabhängig entwickeln und ein Rückzugsgebiet für Wildtiere werden.

Außernutzungstellung bedeutet:

Zur Außernutzungstellung werden alle menschlichen Spuren wie Forststraßen, Zäune, jagdliche Einrichtungen und Hütten entfernt.

Erlaubt bleibt weiterhin der sanfte Besuch durch Wanderer, sofern sie keine Spuren zurücklassen.

Wollen Sie Ihren Wald für die Nachwelt erhalten oder der gemeinnützigen Stiftung helfen, die Natur in Österreich zu bewahren? So können Sie Ihre Grundstücke überschreiben oder in Ihrem Testament der gemeinnützigen Stiftung vermachen.

Ebenso sind Spenden und Patenschaften natürlich willkommen. Je mehr Geld die gemeinnützige Stiftung erhält, desto mehr Wälder kann sie aus der Nutzung freikaufen.

FAQ

Fragen und Antworten zur Stiftung Zum Urwald Zurück:

Wie ist das mit der Wegefreiheit? Dürfen die Wälder von Zum Urwald Zurück noch betreten werden?

Der § 33 des Bundesforstgesetzes erlaubt allen Menschen das Betreten aller Wälder in Österreich mit wenigen Ausnahmen zu Erholungszwecken. Es wird daher auch weiterhin möglich sein, die Wälder der Stiftung Zum Urwald Zurück zu besuchen, soferne man keinerlei Spuren hinterlässt. Allerdings sollen Wegen und insbesondere Forststraßen je nach rechtlicher Möglichkeit entfernt werden, um eine Entwicklung zum Urwald zu gewährleisten.

Wie ist das mit dem Borkenkäfer? Was wird passieren, wenn Bäume aus einem Wald der Stiftung befallen sind und andere dadurch ebenfalls zu sterben drohen?

Borkenkäfer sind ein Problem von Fichtenmonokulturen. In naturnahen Wäldern bzw. in Urwäldern kommen Massenvermehrungen von Insekten nur in Ausnahmefällen vor. Die Stiftung will vor allem Wälder aufkaufen, die einen hohen ökologischen Wert besitzen, und keine Fichtenmonokulturen. Für den Fall, dass man Wälder mit einem von Natur aus hohen Fichtenanteil aufkauft (z. B. subalpine Fichtenwälder), wird man sich beim Borkenkäfermanagement an den heimischen Nationalparks orientieren. Entweder alles wird der natürlichen Entwicklung überlassen oder befallene Fichten werden gefällt und entrindet, aber im Wald als Totholz belassen.

Was bedeutet Außernutzungsstellung genau?

Außernutzungsstellung bedeutet:

Keine Forstwirtschaft
kein Baum darf mehr gefällt werden, keine Fläche gerodet.
Keine Jagd
alle Wälder werden jagdfrei gestellt.
Keine Landwirtschaft
die Wälder dürfen weder zu Ackerland umgewidmet, noch als Weidewiesen für Nutztiere verwendet werden.
Kein Tourismus
die Wälder sind davor geschützt, zu Schipisten oder Tourismuszentren zu werden.

Zur Außernutzungsstellung werden alle menschlichen Spuren wie Forststraßen, Zäune, jagdliche Einrichtungen und Hütten entfernt. Erlaubt bleibt weiterhin der sanfte Besuch durch Wanderer, sofern sie keine Spuren zurücklassen.

Wie ist das mit der Jagd? Ist es rechtlich überhaupt möglich, die Jagd auf eigenem Grund zu verbieten?

Die Stiftung setzt sich für eine Jagdbefriedung ein, d.h. die Grundeigentümer:innen sollen darüber entscheiden können, ob auf ihren Grundstücken gejagt werden darf oder nicht. Um dies durchzusetzen, wurde bereits für mehrere Wälder in OÖ und NÖ Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Zwangsbejagung eingebracht. Da es Präzedenzurteile aus Luxemburg, Frankreich und Deutschland gibt, durch die die Zwangsbejagung dort abgeschafft wurden, kann man zuversichtlich sein, dass das auch in Österreich bald möglich sein wird.

Wie finanziert sich die Stiftung?

Die Stiftung finanziert sich aus Spenden, Erbschaften sowie durch Förderungen der öffentlichen Hand.

Wie ist das mit der Haftung in Wäldern der Stiftung?

Erleidet jemand im Wald einen Schaden durch einen Baum, so bleiben in Österreich Waldeigentümer:innen haftungsfrei. Wer also vom allgemeinen Betretungsrecht des Waldes Gebrauch macht und sich abseits von öffentlichen Straßen und Wegen aufhält, tut dies auf eigene Gefahr. Hingegen haften die Waldeigentümer:innen entlang von Straßen und Wegen bei Schäden durch den Bewuchs, jedoch nur für grobes Verschulden.

Gibt es Urwald in Österreich?

Das 7.000 ha große Wildnisgebiet Dürrenstein-Lassingtal in NÖ und Steiermark enthält den mit Abstand größten Urwald nicht nur in Österreich, sondern in ganz Mitteleuropa. Laut einer Studie der Akademie der Wissenschaften können nur 3 % der österreichischen Waldfläche als natürlich bezeichnet werden. Das Wildnisgebiet Sulzbachtäler in Tirol ist zwar ähnlich groß, aber nur deshalb zum international anerkannten Wildnisgebiet erklärt worden, weil es dort im hochalpinen Gelände über der Baumgrenze keine Almen gibt. Die Wälder sind i.A. Fichtenmonokulturen.

Was passiert wenn der Vorstand im VGT die Wälder verkaufen will, oder wenn sich der VGT auflöst? Wie wird die Außernutzungsstellung gewährleistet?

Die Außernutzungsstellung ist im Stiftungsbrief festgelegt und somit immerwährend gesichert. Zwar bestellt der Vorstand des VGT den Stiftungsvorstand, aber auch dieser kann die Außernutzungsstellung nicht mehr aufheben. Und sollte sich der VGT aus welchen Gründen immer auflösen, bleibt die Stiftung weiter bestehen. Solange also Österreich ein Rechtsstaat bleibt, ist die Außernutzungsstellung der Wälder der Stiftung gewährleistet.

Wem gehören die Wälder der Stiftung rein rechtlich?

Die Stiftung Zum Urwald Zurück ist, wenn die Gründung abgeschlossen ist, rechtlich gesehen eine juristische Person und kann daher Eigentum besitzen. Die Wälder werden also der Stiftung gehören. Doch für Wälder, die außer Nutzung gestellt sind, ist es ja eigentlich egal, wem sie gehören. Die Stiftung als Besitzerin hat ja bestenfalls die Aufgabe, den Schutz vor Nutzung zu gewährleisten und die Grundsteuer zu bezahlen. Sie hat selbst aber keinerlei Vorteil davon.

Werden die Wälder der Stiftung eingezäunt?

Nein, auf keinen Fall. Die Wälder sollen Wildtieren als Refugien dienen und eine Basis für die Rückentwicklung weiter Teile Österreichs zu einem Naturwald mit einem menschenunabhängigen intakten Ökosystem bilden. All das ginge nicht mit einem Zaun. Wildtiere sollen sich frei entfalten und auch wandern können. Abgesehen davon sind Zäune für flüchtende Rehe tödliche Fallen.

An welchen Waldflächen ist die Stiftung interessiert?

Das wesentliche Ziel der Stiftung ist es, Altbestände von Wäldern in Österreich zu erhalten. Deshalb wird sie nur derartige Mischwälder kaufen. Andererseits ist jedes Stück Natur wertvoll und kann wieder zu einem Urwald werden. Entsprechend nimmt die Stiftung gerne jedes Grundstück in Form einer Schenkung oder einer Verlassenschaft an und wird sich bemühen, es möglichst schonend zu einem wertvollen Naturjuwel zu machen.